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   BFH, 06.08.1985 - VII K 11/84   

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https://dejure.org/1985,6521
BFH, 06.08.1985 - VII K 11/84 (https://dejure.org/1985,6521)
BFH, Entscheidung vom 06.08.1985 - VII K 11/84 (https://dejure.org/1985,6521)
BFH, Entscheidung vom 06. August 1985 - VII K 11/84 (https://dejure.org/1985,6521)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 309
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88

    Tarifierung von Hackschnitzel

    Denn die Unterposition 4401 2100 umfaßt nicht nur Holzplättchen und -schnitzel (einschließlich kleiner Holzstücke), die selbst schon zu einer entsprechenden Herstellung bestimmt sind (unter Umständen objektives Tarifierungsmerkmal; Senat, Urteil vom 6. August 1985 VII K 11/84, BFHE 144, 309, 311), sondern auch Material, das grob zerkleinert ist, ohne daß es bereits unmittelbar als Vorprodukt einer solchen Herstellung in Betracht käme.
  • FG Brandenburg, 14.03.2001 - 4 K 743/00

    Tarifierung eines elektronischen Geräts zur Feststellung des Körperfettanteils

    Denn die Klägerin hat bereits im Verwaltungsverfahren die Zuweisung der Ware zu einer bestimmten Position angestrebt und verfolgt dieses Ziel mit der Klage weiter (vgl. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO § 101 FGO Rdnr. 4, BFH Urteil vom 30.4.1980 VII K 1/77, BFHE 131, 134 ; Urteil vom 6.8.1985 VII K 11/84, BFHE 144, 309).
  • FG Brandenburg, 14.03.2001 - 4 K 689/00

    Tarifierung einer teilbestückten Platine, die in den sog. Ladycomp bzw. Babycomp

    Denn die Klägerin hat bereits im Verwaltungsverfahren die Zuweisung der Ware zu einer bestimmten Position angestrebt und verfolgt dieses Ziel mit der Klage weiter (vgl. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO § 101 FGO Rdnr. 4, BFH Urteil vom 30.4.1980 VII K 1/77, BFHE 131, 134 ; Urteil vom 6.8.1985 VII K 11/84, BFHE 144, 309).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 15/83

    Zuordnung einer Ware zum vertragsgemäßen Zollsatz auf Grund seiner besonderen

    Ein objektives Tarifierungsmerkmal liegt auch vor, wenn auf die Verwendungsmöglichkeit abgestellt wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 6. August 1985 VII K 11/84, BFHE 144, 309, 311).
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